Bildungsgang: Fachpraktiker/-in für Hauswirtschaft
Anerkannter Ausbildungsberuf nach §66 BBiG
Bildungsgang: Fachpraktiker/-in für Hauswirtschaft
Anerkannter Ausbildungsberuf nach §66 BBiG
Ziel/ Abschluss:
Abschluss der Landwirtschaftskammer
im Ausbildungsberuf „Fachpraktiker/-in für Hauswirtschaft“
mit Zuerkennung des Abschlusses „Berufsreife mit Leistungsfeststellung“
Struktur/ Dauer:
3 Jahre
2 Tage pro Woche Unterricht an der Berufsschule
3 Tage pro Woche praktische Ausbildung im Ausbildungsbetrieb
Inhalte der (schulischen) Ausbildung:
Allgemeinbildende Unterrichtsfächer: Deutsch, Sozialkunde, Philosophie, Sport
Fachtheoretischer Unterricht in Lernfeldern:
1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr |
LF 1 – Die Berufsausbildung mitgestalten | LF 5 – Personengruppen verpflegen | LF 6 – Personen zu unterschiedlichen Anlässen versorgen |
LF 2 – Güter und Dienstleistungen beschaffen | LF 8 – Textilien reinigen und pflegen | LF 11 – Personen individuell betreuen |
LF 3 – Waren lagern | LF 9 – Wohnumfeld und Funktionsbereiche mitgestalten | LF 12 – Produkte und Dienstleistungen vermarkten |
LF 4 – Speisen und Getränke herstellen und servieren | LF 10 – Personen individuell wahrnehmen und beobachten | LF 13 – Hauswirtschaftliche Arbeitsschritte koordinieren |
LF 7 – Wohn- und Funktionsbereiche reinigen und pflegen |
Zusätzlicher Stützunterricht
Eingangsvoraussetzungen:
für Personen im Sinne des §2 SGB IX (Menschen mit Behinderungen)
ohne Schulabschluss / Abschluss der Allgemeinen Förderschule / Berufsreife / Berufsreife mit Leistungsfeststellung
abgeschlossener Berufsausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb
Bewerbung/ Anmeldung:
Über die Ausbildungsbetriebe
Weitere Informationen zum Berufsbild über Berufenet der Agentur für Arbeit hier.
Highlights:
Weihnachtsprojekt
Projekt „Dierkow/ Toitenwinkel räumt auf“
Projekt „Cybermobbing“
Projekte in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale
Projekt „Fit für den Arbeitsmarkt“
Schulkinowoche MV
Unterrichtsexkursion „Grüne Woche Berlin“