Bildungsgang: Helfer/ -in im Gastgewerbe
Anerkannter Ausbildungsberuf nach §66 BBiG
Bildungsgang: Helfer/ -in im Gastgewerbe
Anerkannter Ausbildungsberuf nach §66 BBiG
Ziel/ Abschluss:
IHK – Abschluss im Ausbildungsberuf „Helfer/-in im Gastgewerbe“
mit Zuerkennung des Abschlusses „Berufsreife mit Leistungsfeststellung“
Struktur/ Dauer:
2 Jahre
2 Tage pro Woche Unterricht an der Berufsschule
3 Tage pro Woche praktische Ausbildung im Ausbildungsbetrieb
Inhalte der (schulischen) Ausbildung:
Allgemeinbildende Unterrichtsfächer: Deutsch, Sozialkunde, Philosophie, Sport
Fachtheoretischer Unterricht in Lernfeldern:
1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr |
LF 1 – In der Küche arbeiten | LF 4 – Speisen empfehlen und verkaufen |
LF 2 – Im Service arbeiten | LF 5 – Speisen und Getränke servieren |
LF 3 – Im Magazin arbeiten | LF 5 – Im Wirtschaftsdienst arbeiten |
LF 6 – In der Warenwirtschaft arbeiten |
Zusätzlicher Stützunterricht
Eingangsvoraussetzungen:
für Personen im Sinne des §2 SGB IX (Menschen mit Behinderungen)
ohne Schulabschluss / Abschluss der Allgemeinen Förderschule / Berufsreife / Berufsreife mit Leistungsfeststellung
abgeschlossener Berufsausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb
Bewerbung/ Anmeldung:
Über die Ausbildungsbetriebe
Weitere Information zum Berufsbild über Berufenet der Agentur für Arbeit hier.
Highlights:
Weihnachtsprojekt
Projekt „Dierkow/ Toitenwinkel räumt auf“
Projekt „Cybermobbing“
Projekte in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale
Projekt „Fit für den Arbeitsmarkt“
Schulkinowoche MV
Unterrichtsexkursion „Grüne Woche Berlin“