Bildungsgang: Helfer/ -in im Gastgewerbe

Anerkannter Ausbildungsberuf nach §66 BBiG

Ziel/ Abschluss:

IHK – Abschluss im Ausbildungsberuf „Helfer/-in im Gastgewerbe“

mit Zuerkennung des Abschlusses „Berufsreife mit Leistungsfeststellung“

Struktur/ Dauer:

2 Jahre

2 Tage pro Woche Unterricht an der Berufsschule

3 Tage pro Woche praktische Ausbildung im Ausbildungsbetrieb

Inhalte der (schulischen) Ausbildung:

Allgemeinbildende Unterrichtsfächer: Deutsch, Sozialkunde, Philosophie, Sport

Fachtheoretischer Unterricht in Lernfeldern:

1. Lehrjahr2. Lehrjahr
LF 1 – In der Küche arbeitenLF 4 – Speisen empfehlen und verkaufen
LF 2 – Im Service arbeitenLF 5 – Speisen und Getränke servieren
LF 3 – Im Magazin arbeitenLF 5 – Im Wirtschaftsdienst arbeiten
 LF 6 – In der Warenwirtschaft arbeiten

Zusätzlicher Stützunterricht

Eingangsvoraussetzungen:

für Personen im Sinne des §2 SGB IX (Menschen mit Behinderungen)

ohne Schulabschluss / Abschluss der Allgemeinen Förderschule / Berufsreife / Berufsreife mit Leistungsfeststellung

abgeschlossener Berufsausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb

Bewerbung/ Anmeldung:

Über die Ausbildungsbetriebe

Weitere Information zum Berufsbild über Berufenet der Agentur für Arbeit hier.